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Gründung der Stiftung Großes Waisenhaus 1245

Annette Boldt-Stülzebach:
Die Anfänge des Hospitals Beate Mariae Virginis in Brauschweig
(aus zeitgeschichtliche Beiträge, 750 Jahre Großes Waisenhaus BMV Seite 11-24)

"Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit von Gottes Gnaden Otto Herzog von Braunschweig allen für immer [...] - Es soll also unsere gegenwärtige Zeit wissen, und die künftige Nachwelt soll es weiter einsehen und erkennen, daß unsere geliebten Bürger von Braunschweig mit frommer Eingebung des Geistes es für nützlicher hielten, mit den ihnen von Gott anvertrauten Pfunden zu wuchern, als sie in die Erde törichterweise zu vergraben. Und so haben sie mit den von dem Herrn ihnen gegebenen Gütern in der Alten Wiek ein Spital zur Ehre der seligen Jungfrau Maria errichtet, in dem Gebrechliche und Kranke Aufnahme und Verpflegung finden sollen. [...]¹

Mit diesen wolhgesetzten Worten, die Herzog Otto das Kind am 13. November des Jahres 1245 von dem Notar Heinrich niederschrieben ließ, tritt erstmals, gleichsam exemplarisch für viele andere bürgerliche Stiftungen des Mittelalters in Braunschweig, aber auch in andere Kommunen, das Hospital Beate Mariae Virginis in das Blickfeld des heutigen Betrachters. Den Zeitgenossen im mittelalterlichen Braunschweig, dies dokumentiert der Text dieser Bestätigungsurkunde, aber auch der Inhalt der zwei Tage später, am 15. November 1245 im Namen des Bischofs Meinhard von Halberstadt aufgesetzten Urkunde, war diese Einrichtung sicherlich bereits ein Begriff, zumindest seit dem Gründungsbeschluss einflußreicher Bürger. Ein Blick auf den Urkundeninhalt mag dies erklären.

Im November des Jahres 1245 bestätigten sowohl Herzog Otto das Kind als auch der Bischof Meinhard von Halberstadt einen Vorgang, der nicht auf ihre Initiative hin in Braunschweig stattgefunden hatte: Bürger der Stadt waren es gewesen, die zu einem nicht mehr rekonstruierenden Zeitpunkt den Entschluß gefasst hatten, für "Gebrechliche und Kranke" eine Einrichtung zu schaffen, wo diese notleidenden Menschen "Aufnahme und Verpflegung" finden konnten. Dieser Entschluß war zum Zeitpunkt der Bestätigung 1245 bereits in die Tat umgesetzt worden, denn die herzogliche Urkunde spricht davon, das das Spital in der alten Wiek errichtet sei.

¹ Übersetzung nach G. v. Hartmann, Die Braunschweigischen Stiftungen des Öffentlichen Rechts, Braunschweiger Werkstücke Bd. 50, Braunschweig 1973, S.20.

(Zitat aus zeitgeschichtliche Beiträge, 750 Jahre Großes Waisenhaus BMV Seite 13)